Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Dienstleistungsvertrag der GaWo Salus-Musica - Live-Music - Entertainment & Eventmanagement

Alle Vereinbarungen und Angebote liegen den Bedingungen der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung anerkannt.

Abweichende Bedingungen des Veranstalters/Auftraggebers, die die GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen werden.

Für Beschädigungen und Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte und Tonträger (CDs) haftet der Auftraggeber. Ausgenommen von der Haftung sind Schäden die beim Transport entstehen. Verlust der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte und der Tonträger (CDs) müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.

Bei Nichteinhaltung des Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn einer der Vertragspartner zu den umseitig gemachten Angaben des Dienstleistungsvertrages, zu den gleichen Daten und zu den gleichen Konditionen einen gleichwertigen Ersatz beschaffen kann.

Die GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement übernimmt keine Haftung für Veranstaltungen, die durch widrige Umstände wie Witterungseinflüsse oder behördliche Beschränkungen (oder sonstige von der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement nicht zu beeinflussende Gründe) ausfallen müssen.

Für leicht fahrlässiges Verschulden des Personals der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement wird auch innerhalb von Verträgen nur nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 831 BGB gehaftet.

Preise werden in € (Euro) angegeben und sind -wenn nicht anders erwähnt- Bruttopreise. Die Gage ist frei von Abzügen nach Erhalt erbrachter Leistung zu bezahlen. Die Rechnungssumme ist somit nach der Veranstaltung bei der Event-Managerin persönlich in bar fällig.

Stornierungen werden bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag mit einer Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von € 100,00 berechnet. Spätere Stornierungen werden ab der 4. Woche vor der Veranstaltung mit 50% von der Grundspielzeit, 7 Tage vor der Veranstaltung 100% von der Grundspielzeit berechnet.

Der Aufbau der technischen Anlage sowie der Lichteffektgeräte erfolgt generell ca. 2,5 - 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und von daher ist der Veranstaltungsraum auch rechtzeitig zugängig zu machen. Wünscht der Vertragspartner den Aufbau zu einem früheren Zeitpunkt, so berechnen wir für die Zeit zwischen Aufbauende und Musikbeginn pro Stunde eine Pauschale von € 30,00 (brutto).

Der Abbau erfolgt soweit nicht anders vereinbart im Anschluss an die Veranstaltung, ein Zeitaufwand von mindestens 2,5 Stunden muss seitens des Auftraggebers/Veranstalters hierfür gewährleistet werden. Der Veranstalter hat dafür zu Sorgen tragen das der Auf- & Abbau reibungslos, gefahrlos und ohne großen Aufwand betrieben werden kann. Sollte das nicht möglich sein verpflichtet sich der Auftraggeber der GaWo Salus-Musica Live-Music & Eventmanagement über eventuelle Beeinträchtigungen zu informieren.

Sollte dieses nicht erfüllt sein dann obliegt die Durchführung der Veranstaltung der subjektiven Einschätzung der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement. Soll die Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters trotz geäußerter Sicherheitsbedenken der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement durchgeführt werden, übernimmt der Veranstalter die Haftung für eventuelle Sach- & Personenschäden.

Wird die Veranstaltung aufgrund genannter Sicherheitsbedenken oder äußere widriger Umstände nach Einschätzung unserer Firma nicht durchgeführt, entfallen sämtliche Regressansprüche des Auftraggebers aus dem geschlossenen Vertrag mit der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die zur Auftragsbearbeitung & -ausführung relevant sind, von der GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement gespeichert werden. Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die Lichteffektgeräte werden eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende aus transporttechnischen Gründen abgeschaltet.

Die GaWo Salus-Musica Live-Music - Entertainment & Eventmanagement benötigt einen kostenfreien Parkplatz für PKW mit Anhänger, für den der Veranstalter/Auftraggeber zu sorgen hat. Eventuell anfallende Parkplatzkosten trägt der Auftraggeber. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter/Auftraggeber zu entrichten. Die weist darauf hin, dass ihre Mitarbeiter auch mit Sicherungs-Kopien (gebrannte CDs) und MP3-Dateien arbeiten.

Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Duisburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

GEMA/KSK
Der Veranstalter trägt in vollem Umfang anfallende GEMA Gebühren, sowie evtl. notwendige KSK Gebühren. Für Versäumnisse kann die GaWo Salus-Musica nicht haftbar gemacht werden!

Werbung
Der Veranstalter bewirbt die Veranstaltung durch Plakatierung und Printmedien, hierfür stellt die GaWo Salus-Musica –wenn gewünscht- Informations- und Werbematerial zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Zudem verpflichtet sich die GaWo Salus-Musica, etwaigen Interview Wünschen der Presse zur Verfügung zu stehen. Presseberichten im Nachgang zur Veranstaltung erteilt die GaWo Salus-Musica Ihre Zustimmung.

Professionelle Foto-/Video-/Audio-Aufnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der GaWo Salus-Musica.

 

Kündigung

Ein Rücktritt vom Vertrag wird beiderseitig ausgeschlossen. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, verpflichtet sich der Veranstalter zur Zahlung von 50% der vereinbarten Gage. Bei einer Verlegung verpflichtet sich die GaWo Salus-Musica zur höchstmöglichen Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, um die Durchführung zu ermöglichen.

Bei Auftreten höherer Gewalt (z.B. Krankheitsfälle, Wetterbedingungen etc.), sind beide Seiten verpflichtet, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Durchführung der Veranstaltung zu sichern.

 

Sollte dies nicht möglich sein, wird der Sonderpassus der höheren Gewalt wirksam, welcher neben anderen durch die gesetzlichen Bestimmungen zur Störung der Vertragserfüllung im BGB festgelegt ist.

 

Alle darüber hinaus geltenden Vereinbarungen bedürfen der gesonderten Zustimmung beider Parteien.